§ 1 Allgemeines:
1. Geltungsbereich
Für alle Lieferungen von +852/ Anika Schiller an Verbraucher (§ 13 BGB) gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Hiervon abweichende Vereinbarungen und Nebenabreden werden nur dann wirksam, wenn wir sie ausdrücklich und schriftlich bestätigen.
2. Vertragspartner
Der Kaufvertrag kommt zustande mit:
+852/ Anika Schiller
Deliusweg 3a
28359 Bremen
USt.-IdNr.: DE239312944
Inhaber: Anika Schiller
Sie erreichen unseren Kundendienst für Fragen, Reklamationen und Beanstandungen Montag bis Donnerstag von 10:00h bis 12:00h unter der Telefonnummer +49 (0)421 3032539 sowie per E-Mail unter info@plus852.com.
§ 2 Angebote, Vertragsabschluss, Auftragshöhe:
Unser Angebot ist freibleibend.
1. Der Vertrag kommt zustande, wenn wir den Auftrag schriftlich bestätigen. Eine Auftragsbestätigung ist auch die Übersendung unserer Rechnung.
2. Alle eingehenden Aufträge müssen einen Mindestbestellwert von 50,- Euro aufweisen ( Deutschland/ Österreich ). Ausland 250,- Euro.
§ 3 Preise, Zahlungsbedingungen:
1. Die Preise werden in Euro angegeben. Zu den Preisen kommt die Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe am Tage der Rechnungsstellung hinzu. Es gelten die am Tage der Lieferung gültigen Listenpreise.
2. Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum zu begleichen, ansonsten ist der Käufer im Verzug. Mit Eintritt des Verzuges ist der Käufer zur Entrichtung der gesetzlichen Verzugszinsen verpflichtet. Diese betragen zur Zeit 8 % über dem Basiszinssatz. Weitergehende Ansprüche unsererseits bleiben vorbehalten. Zahlt der Käufer innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum den vollen Rechnungsbetrag auf unser Konto, so erhält er 2 % Skonto.
3. Wir behalten uns vor, Zahlungen zur Begleichung der ältesten fälligen Rechnungsposten zuzüglich der darauf aufgelaufenen Verzugszinsen und Kosten zu verwenden und zwar in der Reihenfolge: Kosten, Zinsen, Hauptforderung. 4. Erstbesteller bezahlen mit Vorkasse.
§ 4 Zahlungsweise:
Die Zahlung hat in bar oder mittels Bank- oder Postgiroüberweisung zu erfolgen. Schecks und Wechsel werden nur erfüllungshalber und für uns kosten- und spesenfrei entgegengenommen. Gutschriften für Schecks und Wechsel erfolgen unter Vorbehalt des Eingangs mit Wertstellung zu dem Tage, an dem wir endgültig über den Gegenwert verfügen können.
§ 5 Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht:
Dem Käufer stehen Aufrechnungsrechte und Zurückbehaltungsrechte nur dann zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Außerdem ist der Käufer zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als sein Anspruch auf dem selben Vertragsverhältnis beruht.
§ 6 Nichtabnahme:
Nimmt der Käufer die gelieferte Ware nicht ab und verzichten wir auf die Durchsetzung unseres Lieferanspruchs, ist der Käufer verpflichtet, uns eine Vertragsstrafe in Höhe von 15 % des Auftragswertes zu bezahlen. Wir behalten uns aber vor, einen weitergehenden Schaden unter Anrechnung der Vertragsstrafe geltend zu machen.
§ 7 Lieferung:
Geraten wir mit der Lieferung in Verzug, hat uns der Käufer eine angemessene Nachfrist von in der Regel vier Wochen zu setzen.
1. Die Einhaltung einer etwaigen Lieferfrist steht unter dem Vorbehalt richtiger und rechzeitiger Lieferung.
2. Wir sind in zumutbarem Umfang zu Teillieferungen berechtigt.
3. Höhere Gewalt jeder Art, unvorhersehbare Betriebs-, Verkehrs-, oder Versandstörungen, Streik, Aussperrung, Krieg, Aufruhr, die die Lieferung der Ware durch uns verzögern, verhindern oder unzumutbar werden lassen, befreien uns für Dauer und Umfang der Störung von der Verpflichtung zur Lieferung. Wird in Folge der Störung eine etwaige Lieferfrist von mehr als acht Wochen überschritten, so sind beide Seiten zum Rücktritt berechtigt.
§ 8 Versand:
Der Versand der Ware erfolgt stets unfrei.
Der Versand erfolgt auf Gefahr des Käufers. Transportversicherungen werden von uns nur auf ausdrücklichen Wunsch und auf Kosten des Käufers vorgenommen.
§ 9 Mängelansprüche:
Ist der Käufer Kaufmann, setzen seine Mängelansprüche voraus, dass er seiner handelsrechtlichen Untersuchungs- und Rügeobliegenheit ordnungsgemäß nachgekommen ist.
1. Der Käufer hat erkennbare Mängel innerhalb von drei Tagen nach Ablieferung der Ware sowie versteckte Mängel sieben Tage nach ihrer Entdeckung zu rügen. Die Rüge muss die Kundennummer, Rechnungsnummer und das Rechnungsdatum enthalten und schriftlich erfolgen. Für die Einhaltung der Frist ist unser Eingangsstempel maßgeblich.
2. Handelsübliche oder geringfügige, technisch nicht vermeidbare Abweichungen in Qualität, Form, Farbe, Größe usw. berechtigen nicht zu Beanstandungen.
3. Für mangelhafte Ware leisten wir nach unserer Wahl Erfüllung (Mangelbeseitigung oder Neulieferung) oder Gutschrift.
4. Mangelhafte Ware ist innerhalb von 10 Tagen ab Ablieferung an uns zurückzusenden, zur Vermeidung unnötiger Kosten jedoch nur mit unserer ausdrücklichen vorherigen Zustimmung.
§ 10 Haftungsbeschränkung:
Wir haften bei eigenem vorsätzlichem Verhalten und eigenem groben Verschulden und vorsätzlichem Verhalten und grobem Verschulden leitender Angestellter. Wir haften weiterhin für die Nichteinhaltung von Garantien, bei Übernahme eines Beschaffungsrisikos, bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit und im Rahmen der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
1. Dem Grunde nach haften wir bei jeder schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und bei grobem Verschulden nicht-leitender Angestellter. Der Höhe nach ist diese Haftung auf Ersatz des typischen vorhersehbaren Schadens beschränkt.
2. Eine weitergehende Haftung unsererseits wird ausdrücklich ausgeschlossen.
3. Entsprechendes wie in § 10 Ziff. 1 bis 3 geregelt, gilt für unsere Haftung wegen Ersatz vergeblicher Aufwendungen.
4. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
§ 11 Eigentumsvorbehalt:
Die Lieferung der Ware erfolgt unter Eigentumsvorbehalt zu unseren Gunsten bis zur restlosen und endgültigen Bezahlung sämtlicher, im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bestehender Forderungen, einschließlich Nebenforderungen wie Zinsen und Wechselkosten, sowie sämtlicher auch zukünftiger aus der Geschäftsbeziehung entstehender Forderungen.
1. Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern; er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Faktura-Endbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Käufer auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Wir verpflichten uns jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt. Ist der Käufer nicht mehr zur Einziehung der Forderungen berechtigt, hat er uns unverzüglich Namen und Adresse der Drittschuldner bekannt zu geben und diesen die erfolgte Forderungsabtretung anzuzeigen.
2. Der Käufer darf die Vorbehaltsware weder verpfänden, noch zur Sicherung übereignen. Bei Pfändungen und sonstigen Eingriffen Dritter hat der Käufer uns unverzüglich davon schriftlich zu benachrichtigen und uns alle Auskünfte und Unterlagen zur Verfügung zu stellen, die zur Wahrung unserer Rechte erforderlich sind. Der Vollstreckungsbeamte bzw. ein Dritter ist auf unser Eigentum hinzuweisen. Der Käufer trägt alle Kosten, die zur Aufhebung des Zugriffs und zu einer Wiederbeschaffung der Vorbehaltsware aufgewendet werden müssen, soweit sie nicht vom Dritten eingezogen werden können.
3. Eine Abtretung der Forderungen des Käufers gegenüber seinen Kunden ist unzulässig, es sei denn, es handelt sich um eine Abtretung im Wege des echten Factoring, die uns angezeigt wird und bei der der Factoringerlös den Wert unserer gesicherten Forderung übersteigt. In einem solchen Fall tritt der Käufer uns bereits jetzt seine Forderung gegenüber der Factoring-Bank in Höhe des uns jeweils zustehenden Anteils ab und weist die Factoring-Bank an, den entsprechenden Teil der Forderung direkt an uns zu zahlen.
§ 12 Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht:
Erfüllungsort für alle sich aus dem Liefergeschäft ergebenden Verbindlichkeiten ist Bremen.
1. Bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten sind, wenn der Käufer Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, oder der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat, die Gerichte an unserem Geschäftssitz zuständig. Das selbe gilt für den Fall, dass der Wohnsitz oder der Aufenthalt des Käufers bei Klageerhebung nicht bekannt ist.
2. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
§ 13 Schlussbestimmung:
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, oder werden, wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Für diesen Fall verpflichten sich die Parteien bereits jetzt, in Verhandlungen einzutreten, die zum Ziel haben, die unwirksame Bestimmung durch eine solche Bestimmung zu ersetzen, die dem am nächsten kommt, was die Parteien mit der bisherigen Bestimmung wirtschaftlich gewollt haben. Entsprechendes gilt bei Vorliegen einer Lücke.
Kontakt
+852/ Anika Schiller
Deliusweg 3a
D- 28359 Bremen
Tel. +49 (0)421 303 253 9
Fax +49 (0)421 303 272 9
info@plus852.com